Setzt die neue Leitlinie Standards in der Diagnostik und Behandlung einer Lese-Rechtschreibstörung (LRS)?

von Mein Lernweg

Die neue Leitlinie zur Diagnostik und Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Lese-Rechtschreibstörung (S3) gibt einen Überblick über die gängigen Diagnoseverfahren und über wirksame Fördermaßnahmen. Die angekündigten Handlungsanweisungen bleiben aber eher allgemein. Demnach soll die Behandlung an den Symptomen ansetzen. Richtungweisend ist dagegen der Hinweis, dass die Fördermaßnahmen bereits im ersten Schuljahr einsetzen sollen. Kritisiert wird, dass zur Diagnostik u. a. auf das Kriterium der IQ-Diskrepanz, dem Unterschied zwischen allgemeiner Begabung in Form vom IQ und Lese-Rechtschreibleistung, zurückgegriffen werden soll. Dies könnte implizieren, dass nur entsprechend begabte Kinder als förderungswürdig gelten. Zu Recht wird hier auf ein Grundrecht auf individuelle Förderung verwiesen. In Hinblick auf die Wirksamkeit der Fördermaßnahme wird die Ausbildung der Therapeuten vernachlässigt. In dieser Hinsicht setzt der Fachverband für integrative Lerntherapie bereits geltende Maßstäbe, indem als Grundqualifikation ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Pädagogik bzw. Psychologie und eine darauf aufbauende Weiterbildung zum Lerntherapeuten vorausgesetzt werden. Demnach ist diese Qualifikation ein wichtiges Kriterium für Eltern bei der Auswahl einer Fördermaßnahme.

Gerne berate ich Sie über geeignete Fördermöglichkeiten.

Ihre Dr. Dorothee Obermann-Jeschke

Zur Leitlinie (95 Seiten)

Zur kritischen Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaften

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