LRS - Erlass regelt den Übergang an weiterführende Schulen

von Mein Lernweg (Kommentare: 0)

Grundsätzlich sichert der LRS-Erlass die Möglichkeit für legasthene Schüler, nach der Grundschule an eine Realschule oder ein Gymnasium zu wechseln:

„ Besondere Schwierigkeiten im Rechtschreiben allein sind kein Grund, eine Schülerin oder einen Schüler für den Übergang in die Realschule oder das Gymnasium bei sonst angemessener Gesamtleistung als nicht geeignet zu beurteilen.“ (Runderlass des Kultusministeriums vom 19.07.1991)

Eine entsprechende Regelung für Kinder mit Rechenschwäche gibt es bislang nicht.

Nach dem Übertritt in die Sekundarstufe wird Ihr Kind aber auf weitere spezifische Förderung angewiesen sein. Deshalb nutzen Sie die Informationstage an den Schulen und fragen Sie die Schulleitung oder gegebenenfalls den LRS-Kontaktlehrer nach dem pädagogischen Konzept und nach spezifischen Förderangeboten für LRS und Rechenschwäche.

Genau so wichtig sind aber auch Angebote der Schule, die die Stärken und Interessen Ihres Kindes fördern. Welche AG´s und welche Differenzierungskurse könnten Ihrem Kind helfen, sein Potential zu entdecken und weiter zu entfalten.

Weitere Kriterien, die Ihnen bei der Auswahl der Schule helfen, finden Sie in der LRS-Checkliste der Stadtschulpflegschaft Bonn (SSP Bonn):

Checkliste zur Berücksichtigung des LRS Erlasses NRW!

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